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Thema: Immobiliensteuer ENFIA und Einkommensvermutung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Hanni Beitrag anzeigen
    Es war schon immer so, wer viel hat, muss viel bezahlen, wer nichts hat nicht!!!
    Wenn ich auch ne Million hätte oder mehr, ich würde nie i. Ausland eine oder mehrere Immobilien erwerben, da kann ich viele Jahre in einem Luxusbunker Ferien machen, ohne Sorgen, Steuerberater usw.

    Hanni
    Na siehst Du Jedem das Seine. Ich würde mir nie eine Immobilie auf der Alb kaufen.

  2. #2
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    auf der schönen ,, Alb ,,
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    Schade, dann sind wir wieder quitt!
    Alles ist gut!

    LG Hanni
    " Kretas " Geheimnis ist tief.
    Wer seinen Fuß auf diese Insel setzt, spürt eine seltsame Kraft in die Adern dringen und die Seelen weiten.
    Nikos Kazantakis

  3. #3
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    Hallo Leute! Da bald wieder mal die ENFIA anklopft mal ne kurze Frage:
    Ich habe mir im Dezember 2018 ein Häuschen in Agia Fotia (Ierapetra) geleistet. Nachdem eigentlich alles mit Hilfe eines deutsch sprechenden RA sehr gut geklappt hat war ich mit meinem RA auch beim Steuerberater in Ierapetra um eine Steuererklärung abzugeben (ich bin in österreich berufstätig und habe auf Kreta kein Auto und auch keine Einkünfte).
    Deswegen hat mir der Steuerberaterauch gesagt, dass ich keine Erklärungen etc abgeben muss - sondern “nur“ jährlich die ENFIA bezahlen muss.
    Da ich hier im Forum auch gelesen habe, dass doch hier Steuerklärungen gemacht werden bin ich etwas unsicher - und wollte mal nachfragen wie es bei Euch steht...
    DANKE und LG
    Mario

  4. #4
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    Fuer mich gilt: keine Einkuenfte — keine Steuererklaerung! Selbstmit enem Auto ist es noch nicht noetig!
    Ich zahke den Enfia und fertig.
    Allerdings bin ich im Ausland angemeldeter Grieche...ob es bei “Auslaendern” anders ist kann ich nicht mit Gewissheit sagen!
    Die Steuerbehoerde in Athen hat mir auch empfohlen jedes Jahr nachzufragen, denn man wisse ja nie welche neue Regelungen vereinbart werden...

  5. #5
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    Hallo Mario,

    du wirst hier keine eindeutige Auskunft bekommen. Normalerweise musst Du keine Steuererklärung abgeben. Aber es schadet auch nichts. Wir machen seit über 20 Jahren eine sogenannte Null Steuererklärung. Das heisst wir haben auch nur Haus und Grundstück und leben offiziell in Deutschland. Du weisst nie, welche Papiere Du später mal beim Verkauf eines Hauses brauchst. Deshalb investiere einfach die 80 € und sei auf der sicheren Seite.

    vg Suska

  6. #6
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    Zitat Zitat von suska Beitrag anzeigen
    Hallo Mario,

    du wirst hier keine eindeutige Auskunft bekommen. Normalerweise musst Du keine Steuererklärung abgeben. Aber es schadet auch nichts. Wir machen seit über 20 Jahren eine sogenannte Null Steuererklärung. Das heisst wir haben auch nur Haus und Grundstück und leben offiziell in Deutschland. Du weisst nie, welche Papiere Du später mal beim Verkauf eines Hauses brauchst. Deshalb investiere einfach die 80 € und sei auf der sicheren Seite.

    vg Suska
    Ich habe nur ein Grundstück auf Kreta und mach das genauso wie du Suska
    LG Giorgos
    Όποιος ταξιδέψει νωρίς στην Κρήτη, δεν θα δει πολλά άλλα από τον κόσμο
    Τῷ γὰρ καλῶς πράσσοντι πᾶσα γῆ πατρίς.

  7. #7
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    Der Sinn dieser " Null-Steuererklaerung " ist, dass du nachweist, die Kosten für Haus, Wasser, Strom, Müll usw nicht durch Schwarzarbeit in GR bezahlst, sondern ausländische Geldquellen hast. In vielen Fällen gilt hier immer eine Beweislastumkehr. Du musst nachweisen, dass etwas nicht existiert. VG niko

  8. #8
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    Es gibt eine Regelung für ausländische Immobilien-Besitzer. Ich muss nachweisen, das für den Unterhalt der Immobilie , das Geld aus dem Ausland kommt. Der Nachweis kann über Banken mit Überweisung aus zb De, über Bargelddeklarierung bei der Einreise - beim Zoll, sehr umständlich, erfolgen.Auch genügen Kopien deiner Bankauszüge aus DE, wenn du in GR vom ausländischen Konto Bargeld abhebst. Die Höhe der nachzuweisenden Summe berechnet der Steuerberater anhand E 9 oder Enfia. Ich habe aber gehört, dass bei weniger als halbjährlichem Aufenthalt, sich der Nachweis erübrigt,. ist aber nicht sicher. Empfehle Rücksprache mit dem Steuerberater. mfg. niko

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