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Thema: Fragen wegen eines Sterbefalles

  1. #1
    Registriert seit
    19.April.2016
    Beiträge
    2

    Standard Fragen wegen eines Sterbefalles

    Hallo,
    ich denke ich bin hier in der falsche Kategorie und hoffe ihr verzeit mir. Ich hätte eine Frage zu einem Sterbefall meiner Mutter die in Heraklion seit über 35 Jahren wohnte und mit einem Kretaner verheiratet war´. Ich selber wohne in Deutschland und gehe nur einmal jedes Jahr nach Kreta ist halt meine 2. Heimat - Grins. Allerdings bin ich mit der Sprache nicht gewannt.
    Nun habe ich den Fall das meine Mutter vor 3 Wochen verstorben ist. Das war natürlich ein Schock für mich und konnte leider nicht bei der Beerdigung dabei sein. Nun wollte ich wissen wie es für mich in Deutschland weitergeht zwecks Erbe, Notar und Sterbeurkunde und so.
    Bekommt man von Griechenland irgend wie eine Benachrichtigung ?
    Vielleich kennt jemand so ein Fall oder kann mir dazu Infos geben und wenn ich was auf griechisch bekomme und ich selber damit nichts anfangen kann wo ich hin gehen kann.

    Vielen Dank und macht so weiter

  2. #2
    trianta Gast

    Standard

    Hallo leofeivel,

    zunächst einmal mein Beileid - silipitiria.

    Grundsätzlich würde ich Dir bei Immobilienerbe in GR bzw. D Deiner Mutter zur Beauftragung eines Anwalts in D raten, der sich im gr. Recht auskennt und Connections in beiden Ländern hat.
    Er wird Dich durch den doppelten Behördendschungel führen und Du brauchst nicht selbst herum telephonieren und reisen.
    Falls Du dem gr. Ehemann Deiner Mutter ( oder jemand anderem in GR) wirklich vertraust, kannst Du alles auch durch seine schriftliche Bevollmächtigungen im nahesten gr. Generalkonsulat erledigen. Der Bevollmächtigte kann dann alles (!) mit dem Erbe anstellen ohne Dich nochmals zu befragen. Ich vermute leider, daß Du gr. Erbscheine oder notarielle Verträge unter den Miterben ohne vorherige (!) dt. Übersetzung verstehst und auf die Richtigkeit überprüfen kannst.

    Da Deine Mutter bereits seit vielen Jahrzehnten in GR wohnte, ist meiner Ansicht nach, das gr. Erbrecht anwendbar. Dies gilt dann für beide Länder. Dh. ohne Testament, erbt der Ehemann 1/4 und alle leiblichen Kinder Deiner Mutter die restlichen 3/4 zu gleichen Teilen. Nach dt. Erbrecht wäre die Aufteilung 1/2 zwischen Ehegatte und Kindern.
    Die Frist zur Erbausschlagung ist kurz (6 Wochen ?) und gilt dann für beide Länder.

    Die gr. Sterbeurkunde gibt es bei der gr. Gemeinde, womöglich auch bei einem gr. KEP. Die legst Du dann beim dt. Standesamt mit der notwendigen Übersetzung (vorher hier nachfragen!) vor und kannst sie hier für alle notwendigen Behördengänge etc. verwenden

    LG
    Trianta

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