Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Erstellung des Katasters auf Kreta, Region Apokoronas

  1. #1
    Registriert seit
    21.November.2007
    Beiträge
    41

    Standard Erstellung des Katasters auf Kreta, Region Apokoronas

    Guten Tag,
    ich wohne in Deutschland und habe von 1991-1993 drei Agrotemáchia bei Kokkino Chorio gekauft, deren Grundbucheintragung in Vamos erfolgt ist. Wenn ich nun auf www.ktimatologio.gr "Vamos" eingebe, erscheint die Nachricht, dass dort die Erfassung fürs Kataster noch gar nicht angefangen hat.
    Braucht man eigentlich, wenn's losgeht, unbedingt ein ποιστοποιητικο μεταγραφης, also eine Bescheinigung über die damalige Grundbuchübertragung vom Vorbesitzer auf meine Wenigkeit? Auf meinen notariellen Kaufverträgen steht diese Eintragungsnummer bereits. Habe heute beim Hypothekophylakío in Vamos angerufen, da ging aber niemand ran.
    2. Frage: Kann man die Deklaration aus der Ferne online erledigen oder muss man dafür anreisen?
    Danke für Auskünfte
    A. Schmidt

  2. #2
    Registriert seit
    21.November.2007
    Beiträge
    41

    Standard

    Bisher hat keiner aus dem Forum geantwortet. Ich habe mich selber schlau gemacht und mich an die Mail-Hotline auf www.ktimatologio.gr gewendet.
    Die Antwort gebe ich hier gerne an:
    Σε απάντηση του από 28/05/2019 ηλεκτρονικού σας μηνύματος, θα θέλαμε να σας ενημερώσουμε ότι το πιστοποιητικό μεταγραφής/εγγραφής δεν είναι προαπαιτούμενο για την υποβολή της δήλωσης, αλλά πρέπει να προσκομιστεί με αίτηση συμπληρωματικών στοιχείων σε μεταγενέστερο χρόνο.
    Man kann also die Bestätigung des Grundbuchamts später nachreichen, sie ist nicht Voraussetzung für die Abgabe der Erklärung.

    2. Der Griechenlandzeitung vom 5.6.2019, S. 8, Interview mit einer Rechtsnawältin, entnehme ich, dass man die Erklärung auch in einem Katasterbüro in Athen abgeben kann, egal wo das Grundstück in Griechenland liegt. Eine elektronische Anmeldung bei ktimatologio.gr. soll auch möglich sein, Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Grundsteuerkontos bei Taxisnet.

  3. #3
    Registriert seit
    18.February.2012
    Beiträge
    721

    Standard

    HAbe auch eine FRage zum Thema KAtaster usw.
    Wir haben das HAus hier 2010 gekauft, soll heissen Grundstueck und HAus waren schon da. im Zusammenhang mit der Legalisierung damals wurde das Grundstueck usw. erfasst. <uss man dann trotzdem noch was machen wegen dem KAtaster oder wurden legalisierte HAeuser auch ans Katatsreamt usw. gemeldet.
    Klingt vielleicht doof die FRage aber mir ist das nicht klar ich waere aber froh wenn ich mir den Akt mit dem KAtasteramt sparen koennte.

  4. #4
    Registriert seit
    16.July.2016
    Ort
    Österreich
    Beiträge
    65

    Standard

    Soviel ich weiss - JA!
    Ich habe mein Häuschen 2018 gekauft - und nachträglich bzw beim.Kauf ein wenig “legalisieren“ lassen müssen

    Lt meinem Rechtsanwalt ist die Frist (zumindest bei uns in Ierapetra) bis 18.9.2019
    Falls Du im Süd/Osten wohnst kann ich dir einen sehr guten, deutschsprachigen RA empfehlen (Manolis Timoleon)

    Lg mario

  5. #5
    Registriert seit
    26.May.2005
    Ort
    Exopolis - Kreta - Geb. HH
    Alter
    68
    Beiträge
    5.655

    Standard

    Als Ausfüllhilfe stelle ich hier eine Übersetzung des Katasteramt-Formulars D1 in die deutsche Sprache zur Verfügung.
    Bitte beachtet, dass diese Übersetzung lediglich als Ausfüllhilfe für das ausschließlich in griechischer Sprache einzureichende Formular zu verstehen ist.

    LG, Tom
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •