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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BRANDSCHUTZ Abgabefrist verlängert



fliegerx
9.July.2024, 13:28
Die Frist für die Abgabe von Erklärungen auf der Plattform des Ministeriums für Klimakrise und Katastrophenschutz akatharista.apps.gov.gr wurde bis zum 15. Juli verlängert .

Die Grundstücksreinigung muß in gov.gr eingetragen werden bis spätestens 15.07.24. Bei Nichteintragung erfolgt eine Strafe nicht unter EUR 1000.- und das Grundstück kann auf Kosten des Eigentümers von der Kommune gereinigt werden.

Wer von den Grundstücks - Immobilien Besitzer hat dies bereits erledigt bzw. erledigen lassen ? - Wenn ja, von wem ?

Gruß Heinz[/B]

Pottler
9.July.2024, 16:45
Den kannte ich noch garnicht,
ohne eine Information kann ich nicht handeln!

Gruß Ralf

fliegerx
10.July.2024, 07:35
Das ist für Ausländer nicht kommuniziert worden, sofern man keine griechischen Nachrichten liest. Anbei ein Link :

https://www-protothema-gr.translate.goog/greece/article/1502419/katharismos-oikopedon-anoixe-sto-govgr-i-platforma-gia-tis-diloseis/?_x_tr_sl=el&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc

und :

https://www-e--nomothesia-gr.translate.goog/law-news/akatharista-oikopeda-paratasi-mehri-15-ioylioy-gia-ypoboli-dilosis.html?_x_tr_sl=el&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc

Alle Infos sind sehr dürftig, die Steuerberater sagen , es müsste ein Bauingenieur machen, die Bauingenieure haben aber vom Brandschutz wenig Ahnung, die Gemeinden haben keinen Platz für das verdorrte Schnittgut .......

All das erscheint "griechisch", wie werden sehen wie es weiter geht !?

Gruß Heinz

Tom
10.July.2024, 08:08
Es sind nicht alle Infos dürftig! JEDer Landbesitzer wird es irgendwo gehört haben. So geht man zum Gemeindeamt und informiert sich.
Vorrangig geht es um unbebauten Besitz, Punkt 3:

"3. Welche Gebiete sind von der Verpflichtung zur Abgabe einer Reinigungserklärung ausgenommen?
Ausgenommen vom Geltungsbereich dieser Anwendung sind angelegte, gepflegte Gärten, bepflanzte Oberflächen von unbebauten Flächen von Gebäuden, Mehrfamilienhäusern usw. der oben genannten Regionen und Gebiete..."

So hat es Frau B.K. in (leider) FB ausführlich in englisch: https://www.facebook.com/share/p/7mRndPgYvRAudWW2/
LG, Tom

Pottler
10.July.2024, 18:07
So wie ich das lese muss ich als Besitzer eines Hauses mit kleinem Garten nicht aktiv werden, oder mache ich da ein Denkfehler?

Grüße Ralf

Tom
10.July.2024, 21:55
Nein, du bist nicht betroffen,
lG, Tom

fliegerx
18.July.2024, 12:07
Hallo TOM,
offensichtlich ist es nicht so ganz einfach, die Brandschutzbestimmungen richtig zu deuten , es sind sicher viele Häuser und Objekte innerhalb der 300m Grenze zu einem "Waldgebiet" , da diese wie ersichtlich im Waldkataster, massiv ausgeweitet wurden und auch kleine und kleinste Flächen willkürlich als "Waldgebiet" ausgewiesen sind :

Aus "NEA KRITI" mit Google Übersetzung :

Der TEE/TAK beantragt die Fristverlängerung für Brandschutzstudien für Grundstücke in oder in der Nähe von Waldgebieten
18.07.24 12:40
Kreta 18.07.24 12:40

Der Lenkungsausschuss der Kammer richtete seinen Antrag auf eine Verlängerung um ein Jahr schriftlich an den Minister für Energie und Umwelt, Herrn Theodoros Skylakakis, sowie an den stellvertretenden Minister für Klimakrise und Katastrophenschutz, Herrn Evangelos Tournas.

„Als Lenkungsausschuss des TEE/TAK halten wir es für zwingend erforderlich, die Pflicht zur Vorlage der betreffenden Studien um mindestens ein Jahr zu verlängern sowie klarstellende Weisungen darüber zu erlassen, welche Rechtsvorschriften Vorrang vor den anderen haben.“

Darin heißt es im Einzelnen:

„Die neue Brandschutzverordnung trat ab Sommer 2023 in Kraft, nachdem sie durch einen gemeinsamen Ministerbeschluss der Ministerien für Umwelt und Energie, Inneres sowie Klimakrise und Katastrophenschutz verabschiedet wurde. Seine Gültigkeit begann am 24. Mai 2023, dem Tag seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger (Amtsanzeiger Ausgabe B' 3475/24.05.2023).

Die neue Verordnung konzentriert sich auf den Schutz und die Widerstandsfähigkeit von Immobilien vor Waldbränden und führt zusätzliche Anforderungen an die Umgebung und die Gebäudehülle ein. Sie gilt ergänzend zu den bestehenden Brandschutzvorschriften und geht bei Verschärfungen vor. Es sieht vorbeugende Brandschutzmaßnahmen sowie Mindestanforderungen an den passiven und aktiven Brandschutz für neu errichtete und bestehende Gebäude und deren Umgebung vor. Sie gilt neben anderen Bausicherheits- und Funktionsvorschriften. Immobilien werden nach einer Bewertung ihres Gebiets hinsichtlich ihrer Brandgefahr kategorisiert.

Es betrifft nicht das Innere von Gebäuden, Gemeinschaftsbereiche von Siedlungen oder die Evakuierung von Bereichen in Notsituationen.

Die neue Brandschutzverordnung gilt für Grundstücke in Wald-, Grünland- und Stadtrandgebieten sowie bis zu 300 Meter davon entfernt, einschließlich Parks und Hainen in Städten und Wohngebieten im ganzen Land.

Speziell:

• Gilt für Immobilien in Wäldern und Wäldern gemäß Gesetz 998/79.

• Gilt auch für Grünlandflächen in Mittelgebirgs-, Berg- und unebenen Gebieten

öffentlich oder privat.

• Es umfasst auch Tieflandgrasland, das nicht in Gebirgs- oder Gebirgsregionen liegt

halbgebirgige Gebiete.

• Es handelt sich um Grundstücke im Umkreis von 300 Metern um die Grenzen von Wald- und Grünlandflächen.

• Beinhaltet Grundstücke im stadtnahen Grünland sowie in bewaldeten oder aufgeforsteten Gebieten.

• Erstreckt sich auf Grundstücke innerhalb von Parks und Wäldern in Stadt- und Wohngebieten.

Unbebaute Grundstücke, Kulturflächen und Weiden, die unter die 9. Brandschutzverordnung fallen, sind von der Neuregelung ausgenommen. Da jedoch ein sehr großer Teil der Strände in den Präfekturen Lasithi und Heraklion als Waldgebiete eingestuft sind, ist sich ein großer Teil der Privatgrundstücke der Pflicht zur Vorlage der betreffenden Studien nicht bewusst.

Vor diesem Hintergrund halten wir es als DE von TEETAK für zwingend erforderlich, die Verpflichtung zur Vorlage der betreffenden Studien um mindestens ein Jahr zu verlängern sowie klarstellende Anweisungen zu erteilen, welche Rechtsvorschriften Vorrang vor den anderen haben. Für jede Klärung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

fliegerx
18.July.2024, 12:13
Anbei der Link zu NEA KRITI :

https://www-neakriti-gr.translate.goog/kriti/2065796_tin-paratasi-prothesmias-ton-meleton-pyroprostasias-gia-akinita-entos-i-plision?_x_tr_sl=el&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc

Tom
18.July.2024, 20:06
Ηαλλο fliegerx,


Hallo TOM,
offensichtlich ist es nicht so ganz einfach, die Brandschutzbestimmungen richtig zu deuten...
Der TEE/TAK beantragt die Fristverlängerung für Brandschutzstudien für Grundstücke in oder in der Nähe von Waldgebieten.
18.07.24 12:40

Es geht heir ausschließlich um Antrag auf "Fristverlängerung für Brandschutzstudien für Grundstücke in oder in der Nähe von Waldgebieten"!
Nichts anderes.
Sache ist aber, wer ein Grundstück +/- Behausung am Rande eines (sogenannten) Waldgebietes besitzt, griechisch mit 'DASIAKO' bezeichnet, auch wenn es da gar keine Bäume gibt.
LG, Tom