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Thema: Ist die Reise zum eigenen Haus erlaubt?

  1. #1
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    Standard Ist die Reise zum eigenen Haus erlaubt?

    Καλημέρα σας,

    ich habe ein Haus im Bezirk Lassithi und würde gerne bis März einmal hinreisen. Den offiziellen Infos zufolge, darf man nur von Athen aus zu anderen Bezirken reisen, wenn man ein offizielles Dokument vorlegen kann auf dem ersichtlich ist, dass die Reise notwendig ist. U.a. Reise zum ständigen Wohnsitz. Nun ist mein Haus ja nicht der Hauptwohnsitz, aber im Winter ist es schon gut sich um Haus und Garten einmal zu kümmern.
    (Wasserschäden, Gartenschnitt etc.) Das mache ich eigentlich jedes Jahr.
    Weiß jemand, ob ein Nachweis über das Haus als Zweitwohnsitz auch eine Weiterreise von Athen berechtigt? Füge ab Zürich über Athen nach Heraklion gibt es reichlich.

    Danke vorab und LG,
    Δώρα

  2. #2
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    Hallo Δώρα,
    nach den Erfahrungen hier aus dem Forum müsste das möglich sein.

  3. #3
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    Hallo Katharina :-),

    das hört sich gut an. Ich wäre froh, wenn ich da was Offizielles finde - möchte mich natürlich korrekt verhalten. Gibt es also hier Hausbesitzer, die in letzter Zeit gereist sind? Hatte dazu im Forum nichts gefunden, allerdings fehlt auch die Zeit alles zu lesen.

    LG

  4. #4
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    Meine Frage hat sich geklärt. Ich habe bei Aegean in Frankfurt angerufen. Mir wurde gesagt, dass das Formular und ein Negativtest ausreicht. Das eingeschränkte Verbot für interne Flüge gilt nur innerhalb Griechenlands und nicht für Flüge aus Deutschland oder der Schweiz.

  5. #5
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    Zitat Zitat von aineo7 Beitrag anzeigen
    Hallo Katharina :-),

    das hört sich gut an. Ich wäre froh, wenn ich da was Offizielles finde - möchte mich natürlich korrekt verhalten. Gibt es also hier Hausbesitzer, die in letzter Zeit gereist sind? Hatte dazu im Forum nichts gefunden, allerdings fehlt auch die Zeit alles zu lesen.

    LG
    Es ist möglich, wird aber abgefragt, kontrolliert. Das heißt, es ist Eigenbesitz nachzuweisen (Steuernummer, Hausbesitznachweis etc.).

  6. #6
    Bruno_Tym Gast

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    Zitat Zitat von aineo7 Beitrag anzeigen
    Meine Frage hat sich geklärt. Ich habe bei Aegean in Frankfurt angerufen. Mir wurde gesagt, dass das Formular und ein Negativtest ausreicht. Das eingeschränkte Verbot für interne Flüge gilt nur innerhalb Griechenlands und nicht für Flüge aus Deutschland oder der Schweiz.
    Korrekt. AEGEAN befördert, wenn die entsprechenden, für die Flugreise notwendigen Formalitäten erledigt sind. Auch richtig: Im Forum, berichten Reisende davon, dass es möglich ist, die eigene Zweitwohnung / das Ferienhaus zu besuchen.
    Verboten ist es dennoch. Wer das wirklich genau wissen möchte, erkundigt sich besser auch nicht bei der Fluggesellschaft, die für die Beförderung zuständig ist, nutzt vielleicht auch nicht einmal das noch an sich ja wertvolle Forum als Primärquelle, sondern fragt diejenigen, die es wissen müssen: Die diplomatischen Vertretungen. Man kann das auch leicht im Internet finden: Und so ist auf der Website der deutschen Botschaft in Griechenland eben auch klar formuliert, dass die Rückreise zur Hauptwohnung erlaubt ist. Zum ständigen Wohnsitz. Nicht in das Ferienhaus. Diejenigen, die sich noch an die Anfänge des Lockdowns erinnern, wissen auch, warum das so ist: Die griechische Regierung hat eben genau das befürchtet - das Leute (auch die Griechen selbst) schon gar in Lockdown-Zeiten im Land herumreisen, um ihre Ferienhäuser zu besuchen und befürchtet (ob das nun richtig ist oder nicht), dass auf diese Weise mehr Menschen angesteckt werden bzw. Kranke auf kleineren Inseln, als das Kreta ist, ggf. nicht versorgt werden können.
    Wer als Schwarzfahrer unterwegs ist und dabei nicht erwischt wird, sollte daraus auch nicht schließen, dass man ab sofort auch ohne Fahrkarten Bus fahren darf. Wer zu seinem Ferienhaus reist und nicht erwischt wird oder an einen sehr verständnisvollen Polizisten gerät, sollte daraus auch nicht schließen, dass die Reise erlaubt ist.
    Wer das machen will, der fährt halt schwarz.

  7. #7
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    Bruno, danke für die Klarstellung. So sehe ich das auch (hatte meine entsprechende Antwort gestern Mittag wieder gelöscht weil ich unsicher wurde).
    Zur Ergänzung der Link zur deutschen Vertretung in GR: https://griechenland.diplo.de/gr-de/...corona/2311302

  8. #8
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    Es geht nicht um "im Land herumreisen", es geht um 1 Ziel in GR zu besuchen (Haus), und das ist erlaubt. Sonst würde die Grenzpolizei sicherlich so manchen fragen, aus welchem wichtigen (!) Grund er denn eine Reise unternimmt (abgesehen davon, dass es im PLF steht).

    Auf der DIPLO-Website der deutschen Botschaft in Griechenland steht daher auch nichts von einem Verbot.
    Es wird davon abgeraten:

    "Seit 1. Oktober 2020 gelten wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise."

    "Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten."

    https://griechenland.diplo.de/gr-de/...corona/2311302

    LG, Tom
    Geändert von Tom (12.January.2021 um 22:23 Uhr) Grund: roter Text in Tapatalk nicht sichtbar

  9. #9
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    Zitat Zitat von Bruno_Tym Beitrag anzeigen
    Korrekt. AEGEAN befördert, wenn die entsprechenden, für die Flugreise notwendigen Formalitäten erledigt sind. Auch richtig: Im Forum, berichten Reisende davon, dass es möglich ist, die eigene Zweitwohnung / das Ferienhaus zu besuchen.
    Verboten ist es dennoch. Wer das wirklich genau wissen möchte, erkundigt sich besser auch nicht bei der Fluggesellschaft, die für die Beförderung zuständig ist, nutzt vielleicht auch nicht einmal das noch an sich ja wertvolle Forum als Primärquelle, sondern fragt diejenigen, die es wissen müssen: Die diplomatischen Vertretungen. Man kann das auch leicht im Internet finden: Und so ist auf der Website der deutschen Botschaft in Griechenland eben auch klar formuliert, dass die Rückreise zur Hauptwohnung erlaubt ist. Zum ständigen Wohnsitz. Nicht in das Ferienhaus. Diejenigen, die sich noch an die Anfänge des Lockdowns erinnern, wissen auch, warum das so ist: Die griechische Regierung hat eben genau das befürchtet - das Leute (auch die Griechen selbst) schon gar in Lockdown-Zeiten im Land herumreisen, um ihre Ferienhäuser zu besuchen und befürchtet (ob das nun richtig ist oder nicht), dass auf diese Weise mehr Menschen angesteckt werden bzw. Kranke auf kleineren Inseln, als das Kreta ist, ggf. nicht versorgt werden können.
    Wer als Schwarzfahrer unterwegs ist und dabei nicht erwischt wird, sollte daraus auch nicht schließen, dass man ab sofort auch ohne Fahrkarten Bus fahren darf. Wer zu seinem Ferienhaus reist und nicht erwischt wird oder an einen sehr verständnisvollen Polizisten gerät, sollte daraus auch nicht schließen, dass die Reise erlaubt ist.
    Wer das machen will, der fährt halt schwarz.
    Das stimmt eben so nicht!

    1. Die Einreise ist erlaubt.
    2. Damit auch das Erreichen bzw. der Aufenthalt in einer Unterkunft, egal wessen sie sein mag. (Deshalb im PLF anzugeben)
    3. Das Verlassen des jeweiligen Distrikts ist vom 6. bis 18. Januar nur unter Ausnahmen erlaubt. (Gesundheit usw. und eben die "Rückkehr zum Wohnsitz")

    Die nicht klare Regelung betrifft diejenigen Reisenden aus dem Ausland, die eben, um ihr Ziel zu erreichen, den Ankunftsdistrikt verlassen müssen. Das ist
    griechisch unklar und hängt offenbar von Fallentscheidungen vor Ort ab. Genau bei diesen unklaren Situationen lassen sich die Beamten durch Nachweise
    von Besitz wohl überzeugen. Diese Dinge sind nicht eindeutig geregelt.

  10. #10
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  11. #11
    Bruno_Tym Gast

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    Es mag ja jede und jeder halten, wie sie/er will. Die Links zum Auswärtigen Amt stehen ja oben, ich finde die Aussagen auch recht klar, was die Einreise aus dem Ausland und das Reisen hier angeht. Verlassen darauf, dass sich kontrollierende "Beamte durch den Nachweis durch Besitz wohl überzeugen" lassen (also, siehe oben: nicht Hauptwohnsitz, sondern Ferienhaus) würde ich mich nicht. Aber, wie gesagt: Jede/r wie sie/er mag.

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