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Thema: Aufenthaltskarte mit Langzeitmiete + Krankenversicherung beim Übersiedeln

  1. #1
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    Standard Aufenthaltskarte mit Langzeitmiete + Krankenversicherung beim Übersiedeln

    Hallo und Kalispera,

    ist es für die Beantragung einer blauen Aufenthaltskarte - also bei einem Aufenthalt über 6 Monaten - ausreichend, wenn man
    eine Langzeitmiete in einem Hostel hat (für z.B. 12 Monate +)?

    Es wäre also kein klassischer Mietvertrag, sondern ein Schreiben, dass ich ein "Zimmer mit Küche" gemietet habe.

    Alle anderen Punkte/Dokumente, die benötigt werden sind okay.

    Ich muss bis morgen eine Entscheidung treffen und frage mich, ob ich mit einem solchen Schreiben, wie beschrieben eine Aufenthaltskarte bekomme.

    Vielen Dank für Euren Rat.

    Viele Grüße,
    Mika
    Geändert von Mika (1.August.2022 um 17:08 Uhr)

  2. #2
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    Hallo Miko,
    die zuständige Anlaufstelle für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist jedes Polizeirevier. Du erhälst dort eine kompetente Auskunft.
    LG, Tom

  3. #3
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    Hallo Tom,
    vielen Dank für deine Nachricht.
    Ja, dann werde ich am besten direkt nachfragen.
    Ich hatte gedacht, dass es vielleicht Erfahrung damit gibt. Es wird überall von einem Mietvertrag geschrieben, den man vorlegen muss.
    Danke und herzliche Grüße,
    Mika

  4. #4
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    Moin,
    auch ich beschäftige mich gerade mit der Aufenthaltsgenehmigung:/ Ist diese denn überhaupt zwingend nötig???

    Am Ende des Jahres möchte ich nach Griechenland/Kreta auswandern und ursprünglich hatte ich vor mich auch hier in Deutschland polizeil. abzumelden...Nun sind aber einige Schwierigkeiten aufgetaucht, sodass ich bei Abmeldung hier, mein deutsch. Bankkonto nicht behalten kann., so ich nicht sofort auch eine schriftliche Anmeldebestätigung von Griechenland vorlege.
    Eine poliz. Anmeldung in Griechenland beinhaltet aber auch den Nachweis der gesetzl. Krankenversicherung. Diese wollte ich aber notgedrungen umgehen, da die GKVA mir von einer Auslandkrankenversicherung abgeraten hat, da privat und ich dann nicht mehr zur Rente in 3 Jahren in die gesetzl. Krankenversicherung aufgenommen werde und eine private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar ist...
    Hatte gehofft, dass ich die 3 Jahre bis zur Rente ohne Krankenversicherung sein kann und mögliche Arztbesuche selbst zahle...(falls ´was anfällt)

    Nun meine Frage: Ist eine Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland zwingend nötig? Ist eine Krankenversicherung in Griechenland zwingend nötig?

    Welche Alternativen gibt es noch? Falls ich mich hier in Deutschland bei einer Freundin polizeilich anmelde, und der Krankenkasse nicht mitteile, dass mein Aufenthaltsort Griechenland ist, muss ich aufgrund der gesetzl. Pflicht mich hier freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse versichern. Für >3 Jahre sind das mehr wie 8000 Euro, die habe ich so eigentlich nicht: Wenn ich mich zunächst für ein halbes Jahr bei meiner Freundin anmelde, mich danach in Griechenland anmelde mit dem dazugehörigen Krankenkassennachweis, also die Aufenthaltsgenehmigung erhalte und mich dann aber bei der gesetzl. Krankenkasse abmelde....Wird die griech. Behörde das überprüfen können? Benötigen diese den Krankenkassennachweis mehrmals oder fortlaufend?

    Vielleicht hat jemand eine Idee, Alternative???

    (abgesehen davon, kann ich nicht mehr zurück, da meine Wohnung hier in Deutschland bereits gekündigt ist)

    Lika









    
    Geändert von posteopete (4.August.2022 um 09:04 Uhr)

  5. #5
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    Würdest du bitte das Zitat/die eMail so kennzeichnen, dass man erkennen kann, wo es anfängt und wo es aufhört? Und muss der Name der Angeschriebenen genannt werden?


    PS. Vielleicht hilfreich:
    https://griechenland.diplo.de/gr-de/service/-/1007208

  6. #6
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    sorry...

  7. #7
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    Lika, das mit der KV konnte ich nicht ganz nachvollziehen. Aber egal, falls du da Beratung suchst, kann ich dir die UPD ans Herz legen. https://www.patientenberatung.de/de

  8. #8
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    Hallo Posteopete,

    ich kenne einige Langzeitresidenten hier, die sich nie richtig hier angemeldet haben und die kV und sonstiges in Deutschland weiterlaufen lassen. Im Zweifel hast du einfach den besseren Versicherungsschutz und kannst auch leichter wieder zurück wenn es dann mal sein muss. Die sind dann auch angemeldet bei Kindern, Freunden....

    Viele lassen dann auch z. B. anstehende, planbare OP`s in Deutschland machen und kommen dann wieder zurück. Und im Laufe der 26 Jahre in denen ich schon hier bin haben auch viele wieder die Brücken hier abgebrochen und sind wieder zurück nach Deutschland aus den unterschiedlichsten Gründen. Denn hier scheint zwar oft die Sonne und das Meer lockt täglich, aber leben mit den Widrigkeiten des Alltags und der Bürokratie hier..... das ist nichts für schwache Nerven oder ungeduldige Menschen. Und wenn dann irgendwann die Gesundheit schlapp macht und man auf Hilfe angewiesen ist.....dann ist es häufig besser noch ein Standbein in Deutschland zu haben.

    Mich hat hier noch niemand nach meiner Anmeldung gefragt. Ich will aber auch nicht hier arbeiten. Die einzige Frage die kommt ist, leben sie immer hier? Je nachdem wie ich es brauche lebe ich dann immer hier oder auch nicht. Allerdings habe ich allen Papierkram schon vor 26 Jahren gemacht und ob man für die Eröffnung eines Kontos dann diese Anmeldung braucht oder nicht.... kann ich nicht sagen. Von mir wollen sie höchstens die Steuernummer, oder die DEH Rechnung oder die Telefonrechnung....

    Ich würde nicht alle Brücken hinter mir abbrechen. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Vielleicht ist es gut, sich hier erstmal einzuleben und dann ziga,ziga, alles weitere anzugehen. Schnell geht hier eh nix...

    Gutes Gelingen und gute Entscheidungen
    vg Suka

  9. #9
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    Vielen Dank für Deine Antwort. Für mich geht es leider nicht anders...als wie dort "richtig " leben...Ich hab´ein bisschen gespart und könnte bis zum Rentenbezug in 3 Jahren davon bescheiden leben...Ursprünglich wollte ich mich mit einer Auslandkrankenversicherung für den Krankheitsfall versichern lassen, habe aber die Info der GKV-A
    dass das eine private Krankenversicherung ist und ich zur Rente dann nicht mehr zurück in die GK kann....
    Heute habe allerdings ein Statement der Ev. AuswandererBeratungsstelle erhalten, dass eine Auslandkrankenversicherung ein Sonderfall ist, da befristet und nicht gleich zu setzen mit einer "normalen" PV ...bei so vielen, unterschiedlichen Aussagen kommt man ganz durcheinander...(...)
    Ich hatte mich schon entschieden, die folgenden Jahre bis zur Rente ohne KV zu bleiben (oder/und zu versuchen in die ORGA zu kommen) Bin relativ gesund :) und Notfälle hätte ich iwi so bezahlen können, denke ich...
    Da ich bereits eine lange Zeit auf Kreta verbracht habe, wenn auch früher und sich bestimmt viel verändert hat, so haben sich einige typisch, kretische Dinge nicht verändert:)) Also, eine Entscheidung ist gefallen. Und hie, wie da...Schwierigkeiten tauchen überall auf, man muss nur Willens sein, da durch zu gehen....
    Lika

  10. #10
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    Aber sag mal... Ich dachte immer, dass man als Rentner dort versichert in der KV bleibt, wo man vor der Rente versichert war. Wenn du jetzt vorzeitig schon aus der GKV rausgehst, dann hättest du doch das Problem, dass du mit Rentenbeginn keine KV hast. Oder sehe ich das falsch?

  11. #11
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    Zitat Zitat von posteopete Beitrag anzeigen
    ...Schwierigkeiten aufgetaucht, sodass ich bei Abmeldung hier, mein deutsch. Bankkonto nicht behalten kann., so ich nicht sofort auch eine schriftliche Anmeldebestätigung von Griechenland vorlege...
    Deine D-Bank verlangt eine GR-Aufenthaltsgenehmigung? Bei uns reichte die Adresse des neuen Wohnsitzes in GR, und wir haben weiterhin das Konto bei der Sparkasse.
    Und auch die griechischen Banken verlangen bei einer Kontoeröffnung keine Aufenthaltsgenehmigung. Erstens weil diese an zu viele Vorraussetzungen gebunden (KV etc.) ist und zweitens nicht vom Gesetzgeber generell vorgeschrieben ist. Wie 'Suska' bereits sagte: GR-Steuernummer, GR-Stromrechnung, evt. GR-Mobilerechnung zwecks onlinebanking, aber vor allem eine D-Steuererklärung /Steuerveranlagung (bei nicht vorh. Einkommen) mit evt. griechischer Übersetzung. So lief es letztens bei unserer Nachbarin unter ähnlichen Vorraussetzungen.
    LG, Tom

  12. #12
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    Ja, es ist etwas kompliziert gerade:/Maßgeblich ist der Versicherungsverlauf, den durch 2 teilen, und dann sollte man im letzten Hälftel 90% erreichen; sonst hat man sowieso zu wenig im Versicherungsverlauf stehen...Wenn ich also 3 Jahre vor Rentenbezug aufhöre (Arbeit) reicht´s schon nicht...für eine Krankenversicherung durch die deutsche, gesetzl. Krankenversicherung in der Rente. Hatte zuerst gedacht, die private Krankenversicherung Ausland(Sta-Travel) könnte helfen, um dann in die gesetzl. IKA oder ORGA zu kommen, da scheint aber auch risikoreich zu sein und nicht zu funktionieren (lt.Forum) Ich habe im Moment gar keine Ahnung...wie es gehen kann...

  13. #13
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    ja, Postbank:/
    und sofort beim Abmelden aus D. bei der Bank vorlegen..., sonst wird das Konto gesperrt

  14. #14
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    Hallo Lika,

    alles was ich Dir sagen wollte, es gibt reichlich Residenten hier, die auch ganzjährig hier sind und trotzdem in Deutschland gemeldet bleiben.... Das eine sind die gesetzlichen Bestimmungen und das andere die Umsetzung....du könntest doch den Erstwohnsitz hier haben und den Zweitwohnsitz und Deutschland bei Freunden oder auch Familie... oder Umgekehrt....

    vg suska

  15. #15
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    Das geht leider nicht, vom Gesetz her:
    (Auszug)
    "...Den Zweitwohnsitz in Deutschland gibt es nur dann, wenn der Erstwohnsitz sich auch im Inland befindet.
    Hier eine ganz deutliche Erklärung des Sachverhalts:
    Wohnungen im Ausland:
    Bestehen zugleich Wohnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind diese für
    die rechtliche Bewertung hinsichtlich der Hauptwohnung nicht mit einzubeziehen.
    Dies gilt auch dann, wenn der Meldepflichtige nach zeitlicher Wertung die sich im Ausland
    befindliche Wohnung vorwiegend nutzt.
    Besteht nur eine Wohnung im Inland, so ist diese Wohnung melderechtlich die einzige
    Wohnung des Meldepflichtigen. Weitere Wohnungen im Ausland müssen in dieser
    Fallkonstellation der Meldebehörde nicht angezeigt werden."
    VG Lika

  16. #16
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    Oftmals ist es im Leben aufwändiger, immer alles korrekt machen zu wollen.

  17. #17
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    Meine Zusammenfassung zu deiner Situation:
    Zitat Zitat von posteopete Beitrag anzeigen
    ...Krankenversicherung Ausland...(3 Jahre)
    In GR nicht erforderlich, umziehen in der EU wird gesetzlich erleichtert. Die Ärztliche Versorgung in GR ist inzwischen vorbildlich in Europa. Krankenhäuser, so wie jedes Erste Hilfe Center, genannt "Κέντρο Υγείας", ist in einem Netz über ganz Griechenland verteilt. Wo immer einer in GR wohnt, im Umkreis von 10km wirst du medizinisch kostenfrei versorgt, Medikamente musst du natürlich aus deiner eigene Tasche bezahlen.

    Zitat Zitat von posteopete Beitrag anzeigen
    ja, Postbank:/
    und sofort beim Abmelden aus D. bei der Bank vorlegen..., sonst wird das Konto gesperrt
    Warum wilst du das Postbankkonto sofort abmelden?! Um die monatlichen Kontoführungsgebühren zu sparen?
    Wie ich bereits sagte: Für eine Kontoeröffnung bei einer GR-Bank für den Bezug der D-Rente (z.B.) wird keine GR-Aufenthaltsgenehmigung verlangt (nur bei KFZ Erwerb etc. erforderlich), wird vom Gesetzgeber auch nicht diktiert. Dadurch wird Kaufinteressierten einer Immobiie in der EU eine Kontoeröffnng erleichtert.
    LG, Tom

  18. #18
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    Ich will das deutsche Postbank-Konto nicht auflösen...., wolle jetzt am Schalter schon mal die Adresse ummelden,...(man braucht ja irgendwann auch eine neue Bankkarte, usw.) Da wurde mir dann gesagt, dass wenn ich mich in Deutschland abmelde, die Bank informiert wird und dann das Konto sperrt...Es sei denn ich lege unmittelbar eine griech. Aufenthaltsgenehmigung vor....Jetzt muss ich eben ganz schnell irgendwo ein anderes Konto eröffnen, vllt. klappt es ja bei einer Direktbank...(?) Es kommen ja auch noch Gelder, von Kaution bis zu....
    Nächste Woche ist der Umzug, ist halt gerade ein bisschen stressig....Weil ja dann das Thema mit der Aufenthaltsgenehmigung noch einmal das Krankenkassenthema geöffnet hat, in aller Schwere...Bis jetzt konnte ich da noch keine Lösung finden.
    Vielen Dank für die Darstellung des griech. Gesundheitssystems, das hat mich gerade echt beruhigt!
    Da hat man dann 38 Jahre gearbeitet und nur weil man etwas eher aufhören möchte, geht das einher mit dem Verlust von allem, was das deutsche Sozialsystem zu bieten hat. Tja, so sozial ist Deutschland dann gar nicht...

  19. #19
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    Was ist etwas eher aufhören,
    bei 38 Jahre Einzahlung könntest du 54, 55 Jahre alt sein?

    Den Mut hatte ich nicht, daher ziehe ich das Thema weiter durch und mache es dann wenn ich 58 Jahre erreicht habe , so der jetzige Plan bei aktueller Gesetzeslage.

    Gruß Ralf
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  20. #20
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    Ralf, ich bin bereits 59 :) habe mir allerdings anfangs/jung schon Pausen gegönnt und trotzdem zähle ich zu den langjährig Versicherten, was ja aber nix nützt...
    Wünsche Dir Glück für Deinen Plan, mir ist die aktuelle Welt-Wirtschaft, im Besonderen D. zu unsicher gerade...., aber vllt. wird man mit dem Alter ja immer ängstlicher???
    Lika

  21. #21
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    Hi Lika, da gehst du die Sache aus meiner Sicht falsch an,
    mit 59 kann Mann schon mal arbeitslos werden und bekommt 2 Jahre Arbeitslosengeld 1, wenn Mann vorher natürlich lang genug in einem Beschäftigungsverhältnis war und keine Arbeit findet.
    Darüber hinaus steht dir für 3-6 Monate die Arbeitssuche im EU-Ausland inkl. Schweiz zu!
    Den Rest überlasse ich deiner Fantasie. ��

    Aber hier sei mal die Frage gestattet,
    du schreibst ein bißchen eher in Rente gehen,
    dir fehlen 7 Jahre und da fällt die Rente mit 63 weg,
    da hast du aber noch einiges an Zeit bis zum Renteneintritt, oder mache ich da einen Gedankenfehler?

    Gruß Ralf
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  22. #22
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    also zunächst zu dem Gedankenfehler:) Ich habe meine Zeiten für den vorzeitigen Renteneintritt (35 J.) mit 63 voll, ( lt. Rücksprache m. RV u. gesetzlich geforderter Anwartschaft/schriftlich vorhanden)...und bis dahin sind es noch 42 Monate...Du meinst bestimmt die Rente für besonders Langjährig Beschäftigte, da sind es dann 45 Jahre.
    Im Moment stehe ich noch in einem Beschäftigungsverhältnis, mit geäußertem Wunsch auf Auflösungsvertrag:)) Beim AA war ich und habe mich auch zur Mitnahme des Leistungsbezug nach Griechenland beraten, es ist aber eine Kann-Leistung und Risiko kann ich gerade nicht zusätzlich gebrauchen...
    Die 2 Jahre erworbene Leistung laufen mir ja nicht weg, wenn ich sie durch eine Arbeitslos-Meldung, kurz bevor ich gehe, konserviere (Haltbarkeit dann 4 Jahre) Und wer weiß, vllt. muss ich noch einmal darauf zurückgreifen...(?)
    Ich will einfach nicht mehr warten! Auch wenn ich mich besser und sicherer hätte aufstellen können, wäre das ja auch keine Garantie dafür, dass es besser läuft.
    Grüße
    Lika

  23. #23
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    Ja mein Gedankenfehler, du bist Jahrgang bis 63,
    daher geht es auch.

    Ich bin Jahrgang 66 und damit angeschißen,
    durch diese Ungerechtigkeit, keine Anpassungsphase,
    werde ich u. a. den D-Staat den Rücken kehren und ihn das Kapital entziehen was er möglicherweise sonst einbehalten hätte.

    Und wenn es dann gesundheitlich nicht mehr passt
    gehe ich zurück und nutze das Sozialsystem was ich mit aufgebaut habe in dann 45 Jahre.

    Grüße Ralf
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  24. #24
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    @posteopete: Ich verstehe deine Rechnung nicht.
    Für die abschlagfreie Rente ab 63 müssen die Jahrgänge ab 1946 je Jahr später geboren 1 Monat länger warten und die Jahrgänge ab 1959 sogar 2 Monate je Jahr.
    Wenn du 59 bist, bekommst du die Rente bei langjähriger Versicherung frühestens mit 64 Jahren und 8 Monaten unter der Voraussetzung, dass du dieses Jahr noch Geburtstag hast. Da das sind aber mehr als 42 Monate.
    https://www.deutsche-rentenversicher...d-5778b94982fe
    Geändert von Gwg_49 (5.August.2022 um 12:16 Uhr)
    MfG Günt(ohne h)er
    εν οιδα οτι ουδεν οιδα (Σωκράτης )

  25. #25
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    Er kann mit 63 und Abschlag in Rente, wahrscheinlich um die 14%, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

    Bei mir ist es noch etwas anders, nach 45 Jahren Arbeit kann ich noch nicht einmal in Rente, da bin ich erst 61/62
    und ein Jahr warten ohne Bezüge geht auch nicht,
    da das nur aus einem festen Beschäftigungsverhältnis länger 1 Jahr geht, so mein Wissensstand.
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  26. #26
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    So ist es! Mit Abschlägen (13,8 %) halt..., aber egal...muss dann passen. Im Moment wird ja mal wieder über eine Änderung debattiert, Rente ab 70:/
    Ich habe eine Anwartschaftsauflistung, mit allen Eventualitäten, allen Zeiten, allen Möglichkeiten; senden lassen, da steht´s drin! Amtlich und unwiderruflich, ist also nicht meine Rechnung, sondern deren...
    Ralf, es macht durchaus Sinn, mal mit der Rentenversicherung zu telefonieren und sich über Konto-Stände und Möglichkeiten /Anwartschaften zu informieren...Ich habe da immer mal wieder angerufen, teils auch aus großer Verzweiflung...38 Jahre oder 45 Jahre sind ein ganzes Leben und wenn ich jetzt sehe, was davon übrig geblieben ist: Ein bisschen Handgeld, ein paar Kartons, dann hat sich das nicht wirklich gelohnt.
    Dem D-Staat das Kapital entziehen, gute Idee..., weil Deutschland ja gerade zerlegt wird....Ob dann, in Zukunft noch etwas von dem Sozialstaat übrig bleibt, muss man sehen....Das schaue ich mir schon die ganze Zeit an, was da gerade passiert (Wirtschaftsforen, etc)...natürlich auch, weil ich meine Existenzgrundlage in Geld (zum Leben) umgewandelt habe und es kann schnell gehen und dann ist es nichts mehr wert. Bekannterweise wie abwärts es mit Griechenland ging, damit meine ich nicht die Hintergründe, sondern was es für die einzelnen Menschen bedeutete.

  27. #27
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    Du hast gelesen wo das Problem mit der Rente mit 63 bei mir, und wohl auch bei dir, ist?

    Du kannst nur aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in diese!

    Wie sieht der Plan da bei dir aus?

    Gruß Ralf
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  28. #28
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    hmmm, wie meinst Du das?
    Bei Dir habe ich das so verstanden, dass Du nicht eher ´raus kannst, da eine andere Fristenreglung greift, richtig? Und willst Du wirklich bis 65,7 (?) arbeiten? Dafür bist Du dann nahtlos in Bezügen.
    Mein Problem, ist ja bekannt, das ist eher das mit der Krankenkasse, aber ich bin zumindest heute wieder vertrauensvoll und irgend´was wird schon gehen. Werde mich jetzt doch via Auslandreisekrankenversicherung versichern, auch wenn es eine private ist, vllt ergibt sich ja aber zur Rente doch noch eine Möglichkeit für die IKA.
    Wie meinst Du das, mit dem unbefristeten Arbeitsverhältnis?
    Mein Plan ist" Ich gehe einfach jetzt" und finanziere mich selbst, bis zur Rente...und wenn es keine Rente gibt, betrifft es ja viele, dann muss man noch mal gucken

    Und vllt. noch das: Bis zu Corona hatte ich in meiner Einrichtung immer ein Zeitsparkonto, d.h. ich habe Überstunden gesammelt und bin dann jährlich ein viertel Jahr ´raus, damit ließ es soich ganz gut aushalten.., aber dann musste ich intern wechseln und damit hatte ich zwar noch ein Zeitsparkonto, konnte es aber nicht mehr mit Überstunden belegen, weil das nich im Interesse der Chefin lag...Das hat mir die Entscheidung einfacher gemacht...Aber ich glaube, dass es viele Möglichkeiten gibt..., eine zeitlang fand ich auch Jobsharing interessant, fand aber niemanden, der sich einen Job mit mir teilen wollte:/

    Grüße Lika

  29. #29
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    Ich höre mit 58+ auf,
    muß mir das noch genau ausrechnen.

    Vorgeschichte:
    Habe mein Lebtag in der Industrie gearbeitet,
    zuletzt in der Pharma Sparte und habe da gekündigt
    weil wir uns vor Jahren ein kleines Haus auf Kreta gekauft haben und die 30 Tage Urlaub im Jahr uns nicht mehr gereicht haben.
    Bin dann übergangslos bei meiner Frau angefangen die ihr Geschäft ca. 30 Jahre betreibt mit dem Plan in 2 Jahren dieses zu schließen und ich dann automatisch arbeitslos bin.

    Die Arbeitslosenzeit wird auf die Rentenzeit angerechnet
    und ab 58 Lebensjahre stehen dir dann max. 24 Monate ALG 1 zu.

    Zwischenrechnung:
    Alter 58=42 Beitragsjahre
    Alter (58+2) 60=44 Beitragsjahre

    Jetzt kommt der Kasus Knaxus,
    der Gesetzesgeber wollte nicht das aus der Arbeitslosigkeit in die "Rente mit 63" gegangen werden kann, daher der Passus im Gesetz mit dem "aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis länger 1 Jahr" um dieses sicher zu stellen!

    Also werde ich ein 450/520€ Job kurz vor meinem 42sten Lebensjahr annehmen und nach ca. einem halben Jahr meine Rente beantragen, so der Plan.

    Der Passus im Gesetz ist auch für deine Person gültig wenn ich nicht ganz daneben liege
    und damit hast du ein Problem mit der "Rente mit 63".

    Aber evtl. hat sich ja was geändert, ich habe was falsch verstanden, oder was weiß ich noch.
    Wäre es so, wäre ich derjenige der sich am meisten darüber freuen würde!

    Gruß Ralf
    Geändert von Pottler (5.August.2022 um 19:15 Uhr)
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  30. #30
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    Ich dachte, dass Auslandsreisekrankenversicherungen sich nur auf Reisen beziehen und nur für kurze Reisen gelten. Das passt doch dann gar nicht.

  31. #31
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    Das hört sich doch nach einem guten Plan an! Und ein Haus zu besitzen ist doch wunderbar:)
    Habe gerade mal gegen recherchiert und nichts Entsprechendes gefunden, zu dem dass man zuvor nicht arbeitslos sein sollte, wenn man mit 63 in die Rente möchte...Es gibt wohl lediglich den Passus, dass man ...(Zitat)Wer 2 Jahr vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld 1 bezieht, riskiert unter Umständen den Einstieg in diese abschlagsfreie Rente. Denn ALG-1 zwei Jahre vor Rentenbeginn zählt nicht als anrechenbare Wartezeit. Außer der Versicherte wird arbeitslos, weil sein Arbeitgeber insolvent wird oder den Betrieb vollständig aufgiebt
    Also, mein Rentenberater hat nichts davon gesagt und die Rentenversicherung auch nicht...und trotzdem werde ich da am Montag noch mal nachfragen...Möglicherweise betrifft es aber in der Tat nur die abschlagsfreie Rente ? Und natürlich ist das doof, wenn diese 2 Jahre nicht als Beitragszeiten gezählt werden...
    Dann ist es ja sogar zwingend, wenn auch geringfügig zu arbeiten....
    Ich bin immer dankbar für Tipps, weil an alles kann man ja nicht denken...

  32. #32
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    es gibt unterschiedliche..., in der Regel max. bis 5 Jahre Aufenthalt, teils muss man in D. angemeldet bleiben, teils nicht. Fakt ist aber, dass sie zur Kategorie " Privatversicherungen" zählen und sie es deshalb unmöglich machen zur Rente zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu rutschen...dann bleibt nur noch die Private oder eine gesetzlich gleichgestellte aus dem EU-Wahlland.
    Bei der Abmeldung bei der gKV wird diese als priv. Krankenversicherung akzeptiert, nur Abmeldung ohne KK kann bei Aufenthalt in der EU bedeuten, dass die gKV Beiträge fordert, rückwirkend....

  33. #33
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    Ich habe es jetzt noch einmal nachgelesen,
    ist schon länger her das ich mich darum gekümmert habe .
    Es sind 24 Monate ALG1 die direkt vor dem Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) angefallen sind nicht angerechnet werden, außer der Betrieb ging in Insolvenz oder wurde geschlossen.

    Gut dass das Thema hier erörtert wird,
    wäre echt blöd da was falsch zu machen.
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  34. #34
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    ja, mir hilft das auch....:)

  35. #35
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    Bei der KV bin ich raus, ich bleibe bis zum Renteneintritt in D. gemeldet.

    Aber mal ne andere Frage,
    wie machst du das mit der Rente, Versteuerung in Grichenland?
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  36. #36
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    Ich krieg´ sie doch noch nicht....
    Anträge ein halbes Jahr vor Bezug ausfüllen, 1. Rentenantrag, 2. Krankenkassenantrag, 3. Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung ausfüllen, absenden.
    Berechnung bereits erfolgt.
    Der Krankenkassenbeitrag wird mir, wie bereits erläutert nicht abgezogen, der Krankenkassenzuschuss (ca. 70 Euro) wird mir bewilligt werden,
    auszahlen werden sie mir dann den Brutto-Rentenbetrag. Davon muss ich die Krankenkasse bezahlen, hoffentlich spätestens dann die IKA
    So wie die Dame das gestern von der Rentenversicherung erzählt hat, werde ich vorrangig nach deutschem Recht, als nach wie vor deutscher Staatsbürger versteuert(...) ich meine aber, dass ich auch in Griechenland eine Steuererklärung abgeben muss (Null-Rechnung) zudem gibt es ja das Doppelbesteuerungsabkommen fairerweise...
    Ganz ehrlich, in dem Thema bin ich noch nicht so ´drin, liegt ja auch noch nicht an...ggfs nehme ich mir da einen Steuerberater:))
    Grüße

  37. #37
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    Thema Rente,

    da läuft alles drauf hinaus, dank Doppelsteuerabkommen und Gesetzeslage,
    diese in Grichenland zu 7% versteuern zu lassen.

    Würde mich an deiner Stelle da mal einlesen,
    da kann Mann vor Eintritt ins Rentenalter Fehler machen, Stichwort Erstwohnsitz, Griechenland und Steuer.

    Grüße Ralf
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  38. #38
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    Da brauche ich wohl einen Steuerberater:)
    Grüße
    Lika

  39. #39
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    Moin Lika,

    ist davon abhängig in welche Höhe deine Rente ausfällt und wann der Rentenbeginn erfolgt.
    Freibetrag ist momentan ca. 862 € dann wird iin D. versteuert.

    Wenn ich raten müsste würde ich sagen das der Break bei 1200€ liegen müsste wo es sich evtl. lohnt sich nach griechischer Gesetzeslage zu besteuern.

    Es wäre schön wenn du uns darüber auf dem laufenden halten würdest, ist schließlich auch für andere hier interessant.

    Grüße Ralf

    PS.
    Wo soll es eigentlich hin gehen?
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  40. #40
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    Moin Ralf,
    zunächst das Angenehme: Es soll nach Kakodiki gehen, erst mal....Südwesten:) habe etwas Zum Übergang, auf der Suche nach einem kleinen, renovierungsbedürftigen, traditionellen Häuschen...
    Zur Rentenbesteuerung, da bin ich noch nicht am Ende:/ mit den Recherchen.
    Zunächst wird man als Deutscher nach deutschem Recht besteuert (Grundsatz) Mit der 183 Tageregelung/Lebensmittelpunkt (wo vorrangig der Aufenthaltsort) hat man das Recht, wenn man mehr als 183 Tage in Griechenland verbringt, die Steuern in Greece zu entrichten....Bei festem Wohnsitz weiß ich gerade nicht, ob die Günstiger-Versteuerung durch Griechenland eine Wahl oder eine Pflicht ist...(...)
    (scheint nicht so easy zu sein, am besten mit Steuerberater) Greece gewährt dann (auf Antrag?) die 7% Versteuerung ( allerdings auf die komplette Summe, ohne Freibetrag!), und nur für max. 15 Jahre.
    Es ist richtig; es muss eine günstiger Berechnung erfolgen, denn D., wie Du auch schriebst, gewährt einen Freibetrag, wenn die Rente unter 1000 Euro liegt, sodass eine Steuererleichterung durch Griechenland sich erst dann rechnet, wenn die Rente bedeutend höher ausfällt.
    Der deutsche Rentenversicherer hat dazu einige informative Infoheftchen,
    hier https://www.deutsche-rentenversicher...geniessen.html
    kann man sich durchkämpfen:) und sie beraten auch gern am Telefon...
    Viele Grüße
    Geändert von posteopete (9.August.2022 um 08:55 Uhr)

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