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Dauer von Mietverträgen für Wohnung. Erfahrungen?
Hallo,
erst war ich geschockt: 3 Jahre Mindestdauer von einer Hausmiete. Dann las ich jedoch, dass diese Klausel eigentlich den Mieter schützen soll und man jederzeit früher kündigen könne. In der Regel drei Monate wie in DEU.
Nun habe ich etwas in Aussicht, dass mir die Wahl zwischen 1 und 3 Jahren (Mindest)Mietdauer lässt.
Es scheint aber folgendes Verständnis beim Vermieter zu heerschen: Egal wie lange ich bleibe würde, entweder zahle ich im Falle des Falls, das eine oder die drei Jahre voll. Auch wenn ich früher auszöge. Kündigungsfrist ist dem Vermieter nicht bekannt.
Wie wird das in der Praxis und der Theorie so gehandhabt? Gibt es da Unterschiede? Jemand Erfahrungen?
Danke und Gruß
Sascha
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