Zitat Zitat von Elvetakis Beitrag anzeigen
In Kithiras Übersetzung steht es "können" Tests bei der Ankunft durchgeführt werden. Griechsch "ενδέχεται οτι", will heissen "es ist möglich, dass". Es muss also keineswegs so sein, dass Du, ich, er, Sie, wir... getestet werden.
Also auch hier: Genau das, wovon ich rede.
Siehe:

Zitat Zitat von DRB Beitrag anzeigen
[...] die zufällig zu testenden Passagiere [...]
Die "wild gackernden, nervösen Hühnern" hier im Forum sehe ich auch. In Person derer, die offenbar nicht in der Lage sind, Gelesenes auch kognitiv zu verarbeiten und tatsächlich zu verstehen...

Zitat Zitat von Elvetakis Beitrag anzeigen
Sollten die griechischen Behörden eben auch solche testen, die durchreisen, und damit Mehraufwand betreiben [...]
Der Mehraufwand bestünde gar nicht darin, ab 15.6., aus allen ankommenden, ausländischen Flügen, zufällig x Passagiere rauszupicken. Sondern darin, dass auf Grund der selbst auferlegten Ausnahme (Passagiere auf der Durchreise), zunächst abgeklärt werden müsste, welche der gerade aussteigenden Menschen, die man sich zufällig raussucht
a) in Athen/Thessaloniki den Flughafen verlassen wollen (Test)
b) einen Anschlussflug innerhalb Griechenlands nehmen wollen (Test)
c) einen Anschlussflug ins Ausland antreten wollen (kein Test)

Und eben diese Abklärung und diesen Mehraufwand könnte man sich sparen, indem man generell nur am Zielflughafen (zufällig) testet. Natürlich bestünde die Gefahr, dass Infizierte somit einen Flug(hafen) weiter kommen. Allerdings müsste, um das wirklich auszuschließen, auch bereits vor Abflug im Ausland getestet werden. Ebenso verbringen auch die ins Ausland Weiterreisenden Zeit an den Gates in ATH/SKG und könnten somit andere (vielleicht sogar innerhalb Griechenlands reisende und bereits negativ getestete) Passagiere anstecken.

Es macht also absolut keinen Sinn, bei Ankunft nach diesen Regeln per Zufall auf Test zu selektieren. Wenn man schon direkt bei Ausstieg aus dem Flieger testen will, dann auch aus der Gesamtmasse der Aussteigenden, egal wohin die Reise (weiter) gehen soll. Ansonsten erst bei tatsächlicher Einreise an den jeweiligen (Regional-)Flughäfen. Damit wäre dann auch das Problem mit den Anschlussflügen behoben.

Davon ab: Wie exakt will man "Durchreise" denn definieren? Welche Aufenthaltsdauer im Transit-Bereich benötigt es denn, um als Durchreisender durchzugehen? Wenn der Anschlussflug erst in 12h geht, ich den Transit aber nicht verlasse, zähle ich wohl als Durchreisender und müsste nicht getestet werden, obwohl mehr als genug Zeit dafür wäre.
Außerdem gibt es mit dieser (jetzigen) Regelung dann auch eine recht einfache Methode, dem Test zu entgehen...