Tatsächlich wurde wohl 2018 ein neues Gesetz verabschiedet zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und „falscher\ imaginärer Firmen etc, deren Mahnungen, Gebühren strafen etc NiCHT zugestellt werden konnten!
Der Bürger, wie man es dir sagte, ist aber niemand der bürgt, sondern „eigentlich“( so wars gedacht) ein Bevollmächtigter.
Ergo : wenn der Antragsteller der Steuernummer noch keine Meldeadresse hat, dann wird alles Behördliche zum Bevollmächtigten
( „Stellvertreter“) zugesandt! Der Bevollmächtigte bürgt also nicht! Indes kann der Bevollmächtigte allerdings belangt werden, wenn der Antragsteller garnicht existiert oder bewusst falsche Daten angibt,, welche der Bevollmächtigte aber bestätigt! Und hier kommt es eben zum gegnannten Problem, dass also kaum jemand Bevollmächtigter werden wird, wenn er den Antragsteller nicht wirklich gut kennt, sonst haftet er ja dann doch irgendwie, wenn der Antragsteller ein Betrüger ist! So hat mir das eben ein Herr von der Steuerbehörde erklärt! Man habe zwar so zum Grossteil Betrug eingedämmt und/ könne Schuldenschreiben zustellen und eintreiben, aber andererseits macht es das für Ausländer recht schwierig! Sollte man aber einen „ Wohnsitz in Griechenland haben, brauche man keinen der bürgt“ ! ( Wohnsitz ohne Steuernummer? Hä?!)... in jedem Fall meldet sich bei mir später die zuständige Behördenleiterin aus Athen um mir das Ganze nochmal zu erläutern. Ich werde berichten!