Zitat Zitat von a_franke_is_fort Beitrag anzeigen
Meine Frage:
Müsste ich dann das Einreiseformular ausfüllen?
Ja.

Zitat Zitat von a_franke_is_fort Beitrag anzeigen
Spielt es eine Rolle in welches Bundesland, ich denn einreise?
Unter Umständen. Für NRW gibt es wohl ein entsprechendes Urteil, da die Zahlen auch in Risikogebieten wesentlich niedriger sein können als in D und die Quarantäne damit wenig sinnvoll wäre.
https://www1.wdr.de/nachrichten/them...orten-100.html
Ob das aber nun den Flughafen betrifft, an dem man landet (wäre ja letztendlich nur Transit) oder den Wohnort - keine Ahnung.

Zitat Zitat von a_franke_is_fort Beitrag anzeigen
Ich meine gelesen zu haben, dass dann mir auch keine Schuld treffen würde, da das sich erst nach meiner Einreise geändert hätte. Das heißt, ich habe auch im Internet gelesen, dass eine eventuelle Quarantäne dann nicht zu meinen Lasten erfolgen müsste.
"Als Voraufenthalt in einem Risikogebiet gilt ein Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tagen vor Einreise.
Maßgeblich ist, ob das Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen war (d.h. nicht zwangsläufig zum Zeitpunkt des Aufenthalts)."

https://www.auswaertiges-amt.de/de/q...nreise/2371468