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Allgemeines
Eine Soll-Vorschrift ist eine mehr oder minder eindringliche Empfehlung eines Normgebers. Sie schreibt einer Behörde ein Tun oder Unterlassen zwar für den Regelfall, aber nicht zwingend vor, räumt also nur ein „begrenztes Ermessen“ ein. Für ein Rechtsbegehren kann eine "Soll-Vorschrift" ausdrücken, dass die Rechtsfolge eines Verstoßes weniger schwerwiegend ist.
Abgrenzung
Zur Abgrenzung zu den Muss-Vorschriften und den Kann-Bestimmungen eignet sich der Merksatz: „Das ‚soll‘ ist näher am ‚muss‘ als am ‚kann‘.“´Sie muss außerdem vom intendierten Ermessen abgegrenzt werden.
Gruß
Phönix
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