Sie beschweren sich darüber, dass auf einem Flug in die Bundesrepublik Deutschland eines aus Athen landendem Jets einer griechischen Airline keine Masken getragen werden.
Dazu ist zu sagen :
Nach der Lockerung der EU-Empfehlungen für die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen entfällt diese längst nicht bei allen Flügen in Europa. Rund 15 EU-Staaten, darunter auch Deutschland, haben nationale Gesetze, durch die das Tragen von Gesichtsmasken zur Corona-Prävention weiter gilt.
Die Maskenpflicht im Flugzeug gilt mithin weiterhin auf allen innerdeutschen Strecken sowie auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen.
Die Fluglinien regeln im Rahmen ihres Hausrechtes eine entsprechende Vorgabe an Bord ihrer eigenen Flugzeuge.
Sollte das bei der Aegean Air nicht der Fall sein, so wenden Sie sich bitte mit Ihrer Beschwerde an diese Fluglinie.
Für den Luftverkehr ist in der Bundesrepublik Deutschland, neben dem Luftfahrt Bundesamt, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin, Fax : 030 18300-1920, Internet :
www.bmvi.de, E-Mail :
poststelle@bmdv.bund.de zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Ihr BMG-Bürgerservice