Wer hat Anspruch auf Zahlung?
Einkommenskriterien Der Betrag beträgt 25.000 Euro für Alleinstehende und 35.000 Euro für Familien, mit einer Erhöhung um jeweils 5.000 Euro unterhaltsberechtigtes Kind.

Für Alleinerziehende Familien Die maximale Einkommensgrenze liegt bei 39.000 Euro, ebenfalls mit einer zusätzlichen Erhöhung um 5.000 Euro für jedes Kind ab dem zweiten.




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