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Als Wohnsitz anmelden?
Hallo Kreta-Fans,
da wir noch nicht mehr als 50% des Jahres auf Kreta leben, brauchen wir unseren Wohnsitz dort noch nicht anmelden. Hat uns die Anwältin, welche wir für den Hauskauf engagierten, gesagt. Wollten wir ein Auto auf Kreta zulassen, dann müssten wir uns anmelden. Steht augenblicklich nicht an.
So weit so gut.
Ihr Schonlängeraufkretalebenden, habt ihr hier Erfahrungswerte? Gibt es positive oder negative Aspekte zu berücksichtigen? Spricht noch irgendwas für die Anmeldung?
Für jeden Hinweis dankbar
euer Pitti
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Das muss jeder für sich entscheiden.
Anmelden hier heißt Abmelden in Deutschlnd. Da hängt dann auch die Krankenkasse dran.
Es gibt andere Steuerregelungen....bei Normalbürgern ohne großes finanzielles Hinterland ist es eher egal.
Deutsches Autokennzeichen über längere Zeit ist riskant, man kann aber ummelden. (Manchmal ist besser, zu verkaufen und hier neu zu kaufen.)
Ansonsten, wenn man nicht wirklich einen auffälligen Lebensstil hat, frag hier niemand.
Ich habe mir angewöhnt, wenn ich in Deutschland bin, gehe ich zu irgendeinem Arzt.
Das ist die einzig nachvollziehbare Möglichkeit, zu zeigen, dass man wenigstens mal die Insel verlassen hat. 
Gruß!
Ralf
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Wenn ihr ein Haus kauft, dann könnt ihr ein Auto auch ohne Wohnsitzummeldung in GR anmelden - haben wir gerade hinter uns gebracht.
Für die Anmeldung braucht ihr nur die ΑΦΜ und eine Aufenthaltsadresse - beides habt ihr ja wg. des Hauskaufs.
Bei weiteren Fragen gerne fragen...
Gruß
Axel
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Hallo Pitti,
Ich hoffe das die Info mit dem Auto nicht von der Anwältin stammt,
Ansonsten würde ich mir schnell jemand anders suchen.
Grüße Ralf
Liebe Grüße
Manu & Ralf
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Hallo zusammen, mir ist nicht klar, was mit Wohnsitz anmelden gemeint ist. Bisher gab es doch keine Meldepflicht bei Einwohnermeldeämter o.ä. in GR. Wurde das geändert? Unabhängig davon muß man sich doch bei dauernden Aufenthalten von mehr als drei Monaten bei der Ausländerpolizei melden und bekommt dann die "gelbe Karte". Ist das gemeint?
Oder geht es vielmehr um das Thema "Ansässigkeit" im Sinne des DBA? Diesbezüglich gibt es klare Regeln in Art. II des DBA. Die Themen unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung gehen meines Wissens nach diesen Regeln.
Viele Grüße, Peter
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