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Thema: Als Wohnsitz anmelden?

  1. #1
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    Frage Als Wohnsitz anmelden?

    Hallo Kreta-Fans,

    da wir noch nicht mehr als 50% des Jahres auf Kreta leben, brauchen wir unseren Wohnsitz dort noch nicht anmelden. Hat uns die Anwältin, welche wir für den Hauskauf engagierten, gesagt. Wollten wir ein Auto auf Kreta zulassen, dann müssten wir uns anmelden. Steht augenblicklich nicht an.

    So weit so gut.

    Ihr Schonlängeraufkretalebenden, habt ihr hier Erfahrungswerte? Gibt es positive oder negative Aspekte zu berücksichtigen? Spricht noch irgendwas für die Anmeldung?

    Für jeden Hinweis dankbar
    euer Pitti

  2. #2
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    Standard

    Das muss jeder für sich entscheiden.
    Anmelden hier heißt Abmelden in Deutschlnd. Da hängt dann auch die Krankenkasse dran.
    Es gibt andere Steuerregelungen....bei Normalbürgern ohne großes finanzielles Hinterland ist es eher egal.
    Deutsches Autokennzeichen über längere Zeit ist riskant, man kann aber ummelden. (Manchmal ist besser, zu verkaufen und hier neu zu kaufen.)
    Ansonsten, wenn man nicht wirklich einen auffälligen Lebensstil hat, frag hier niemand.
    Ich habe mir angewöhnt, wenn ich in Deutschland bin, gehe ich zu irgendeinem Arzt.
    Das ist die einzig nachvollziehbare Möglichkeit, zu zeigen, dass man wenigstens mal die Insel verlassen hat.
    Gruß!
    Ralf

  3. #3
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    Wenn ihr ein Haus kauft, dann könnt ihr ein Auto auch ohne Wohnsitzummeldung in GR anmelden - haben wir gerade hinter uns gebracht.

    Für die Anmeldung braucht ihr nur die ΑΦΜ und eine Aufenthaltsadresse - beides habt ihr ja wg. des Hauskaufs.

    Bei weiteren Fragen gerne fragen...

    Gruß
    Axel

  4. #4
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    Hallo Pitti,

    Ich hoffe das die Info mit dem Auto nicht von der Anwältin stammt,
    Ansonsten würde ich mir schnell jemand anders suchen.

    Grüße Ralf
    Liebe Grüße
    Manu & Ralf

  5. #5
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    Standard

    Hallo zusammen, mir ist nicht klar, was mit Wohnsitz anmelden gemeint ist. Bisher gab es doch keine Meldepflicht bei Einwohnermeldeämter o.ä. in GR. Wurde das geändert? Unabhängig davon muß man sich doch bei dauernden Aufenthalten von mehr als drei Monaten bei der Ausländerpolizei melden und bekommt dann die "gelbe Karte". Ist das gemeint?

    Oder geht es vielmehr um das Thema "Ansässigkeit" im Sinne des DBA? Diesbezüglich gibt es klare Regeln in Art. II des DBA. Die Themen unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung gehen meines Wissens nach diesen Regeln.

    Viele Grüße, Peter

  6. #6
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    Zitat Zitat von Pottler Beitrag anzeigen
    Hallo Pitti,

    Ansonsten würde ich mir schnell jemand anders suchen.

    Grüße Ralf
    Das werde ich zukünftig sowieso, die Dame hat so viel Mist gebaut ...

  7. #7
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    Hallo Pitti!

    EU-Bürger haben innerhalb der EU einen relativ großen Spielraum was die Wahl ihres Wohnsitzes angeht.
    Das es dabei nicht ohne bürokratischen Hürden geht ist klar.
    Aber die sind zu bewältigen. Es ist auch von Bedeutung, wie man an die Sache ran geht.
    Eine Steuernummer zu erhalten ist nicht schwierig. Damit fängt meistens alles an.
    Da hilft dir ein Buchhaltungsbüro weiter.
    Bei mir ging das problemlos über die Bühne und hat mich nichts gekostet.
    Daher habe ich das Büro immer wieder genutzt.
    Auch bei der Anmeldung haben sie mir gesagt, welche Dokumente ich brauche, und ein Lichtbild.
    Das war auch kostenlos.

    Zitat Zitat von Talka Beitrag anzeigen
    Das muss jeder für sich entscheiden.
    Anmelden hier heißt Abmelden in Deutschlnd. Da hängt dann auch die Krankenkasse dran.
    Es gibt andere Steuerregelungen....bei Normalbürgern ohne großes finanzielles Hinterland ist es eher egal.
    Deutsches Autokennzeichen über längere Zeit ist riskant, man kann aber ummelden. (Manchmal ist besser, zu verkaufen und hier neu zu kaufen.)
    Ansonsten, wenn man nicht wirklich einen auffälligen Lebensstil hat, frag hier niemand.
    Ich habe mir angewöhnt, wenn ich in Deutschland bin, gehe ich zu irgendeinem Arzt.
    Das ist die einzig nachvollziehbare Möglichkeit, zu zeigen, dass man wenigstens mal die Insel verlassen hat.
    Gruß!
    Ralf
    Ralf, dein Beitrag enthält einige Ungenauigkeiten.
    Ich bin seit etwa 6 Jahren hier angemeldet, ohne mich in DE abmelden zu müssen.
    Eben weil ich meine Krankenkasse behalten will, mein Bankkonto...
    Allerdings bin ich Rentner, arbeite hier nicht, mache nur Urlaub.
    Mein Lebensmittelpunkt ist Deutschland.
    Ich bin Deutscher, höre gern die deutsche Sprache, schätze Speis und Trank in DE, bin im Sommer sehr viel in DE unterwegs.
    Mein Auto fährt schon 7 Jahre unbehelligt auf der Insel mit DE-Kennzeichen.
    Wenn ich hier zum Arzt gehe, dann lasse ich mir eine Rechnung über die Behandlung geben.
    Die reiche ich dann persönlich bei meiner Krankenkasse ein und habe bisher alles ohne Abzüge zurück bekommen.
    Dabei kam es auch zu einer bemerkenswerten Begegnung mit einer Kassenangestellten,
    die bemerkte das die Rechnungen aus verschiedenen Monaten des letzten Jahres sind.
    Sie wollte dann auch detaillierte Angaben über meine ausländischen Aufenthaltsorte.
    Ich fragte sie: " Wie lange darf ich als Rentner Urlaub machen?"
    "So lange sie wollen" war die Antwort.
    Also darf ich mit dem Rucksack den Himalaja durchqueren und eine mehrjährige Weltreise mit dem Schiff machen?
    Das brachte sie ins grübeln und beendete die Fragestunde.
    Wie ich schon oben schrieb: "Es ist auch von Bedeutung, wie man an die Sache ran geht."
    Will ich mir alles gefallen lassen oder wehre ich mich?

    Was heißt: "es ist riskant"?
    Du verwendest eine allgemeine Formulierung. Scheinbar hast du von Schwierigkeiten gehört oder gelesen.
    Ich habe so lange ich hier auf der Insel bin, nur von einer Person glaubwürdig erfahren,
    dass sie eine Strafe zahlen mussten, wegen zu langem Aufenthalt mit PKW.
    Alle anderen haben nur nebulöse Warnungen ausgesprochen wie du, oder hast du eigene, persönliche Erfahrungen?
    Doch die Strafe war bedeutend geringer als die Kosten und Laufereien wegen Ummeldung.
    Sicher spielte es eine Rolle, dass das Auto ein größeres, auffälliges Modell war.
    Wenn ich Zöllner wäre, und ein Porsche und ein Micra stehen nebeneinander,
    dann würde ich mich auch um den Porsche kümmern, der bringt mehr.
    wenn ich in Deutschland bin, gehe ich zu irgendeinem Arzt.
    Das ist die einzig nachvollziehbare Möglichkeit, zu zeigen, dass man wenigstens mal die Insel verlassen hat.
    Ist auch nicht ganz richtig.
    Wenn du natürlich schwimmend die Insel verlassen hast, oder mit einem Floß, dann hast du recht.
    Aber wenn du eine Fähre oder einen Flieger benutzt, dann hast du die entsprechenden Fahrkarten.
    Die kann man sich ja aufheben.
    Im Übrigen bin ich mir sicher, dass alle Grenzüberschreitungen zentral gespeichert werden.
    Wer zweifelt daran das wir gläsern sind? Nicht nur was das Bankkonto angeht.

    Wenn man danach sucht, bekommt man auch die entsprechenden Infos, zB.:
    https://employment-social-affairs.ec...u-nationals_de


    Pitti, ich wünsche euch einen schönen Aufenthalt auf der Insel, auch wenn's manchmal regnet.

    Gruß Bernd

  8. #8
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    Standard

    Die deutsche Krankenkasse kann man als Rentner mit deutscher Rente auch mit griechischem Wohnsitz behalten, wenn man nicht zusätzlich eine griechische Rente bezieht.
    Man kann mit der deutschen Gesundheits-Karte als Rentner oder auch als Urlauber einfach zur IKA gehen.

    1.1 Krankenversicherungsschutz
    und Beitragszahlung
    Ihre Versicherung bei Ihrer Krankenkasse in
    Deutschland bleibt bei Verlegung Ihres Wohnortes
    in einen anderen Mitgliedstaat unter der Voraus-
    setzung, dass Sie
    - u. a. eine Rente der Deutschen Rentenversiche-
    rung (DRV) oder
    - eine Leistung der berufsständischen Versorgungs-
    werke oder
    - eine Pension aufgrund einer vorgehenden Tätig-
    keit als Beamter erhalten
    und
    - im neuen Wohnstaat keinen eigenen Leistungs-
    anspruch aus der dortigen Krankenversicherung
    (z. B. aufgrund einer Beschäftigung oder eines
    Rentenbezugs im Wohnstaat) haben,
    bestehen. Sie werden im neuen Wohnstaat nicht
    zusätzlich krankenversichert und zahlen weiterhin
    die Krankenversicherungsbeiträge an die Kranken-
    kasse in Deutschland. Beitragszahlungen im
    neuen Wohnstaat fallen nicht an.
    Dies gilt auch für eine Wohnortverlegung in einen
    Staat mit nationalem Gesundheitsdienst für alle
    Einwohner (vergleiche Tabelle im Vorwort).
    https://www.dvka.de/media/dokumente/...ng_ausland.pdf
    MfG Günt(ohne h)er
    εν οίδα ότι ουδέν οίδα (Σωκράτης)


  9. #9
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    Zitat Zitat von Radler Beitrag anzeigen
    Ich habe so lange ich hier auf der Insel bin, nur von einer Person glaubwürdig erfahren,
    dass sie eine Strafe zahlen mussten, wegen zu langem Aufenthalt mit PKW.
    Alle anderen haben nur nebulöse Warnungen ausgesprochen wie du, oder hast du eigene, persönliche Erfahrungen?
    Doch die Strafe war bedeutend geringer als die Kosten und Laufereien wegen Ummeldung.
    Sicher spielte es eine Rolle, dass das Auto ein größeres, auffälliges Modell war.


    Zu Kosten & Lauferei – Zulassungsmakler & -steuer waren in unserem Fall ~800 € plus ~700 € für einen Leihwagen, während wir auf die Papiere gewartet haben.
    Dafür ist die Versicherung bei gleichem Leistungsumfang ca. 1.500 € pro Jahr günstiger als in Deutschland.
    Wir haben nach Ankunft in Heraklion die Papiere beim Zulassungsmakler abgegeben, sind mit dem Leihwagen weiter und haben nach gut 3 Wochen die Papiere wieder abgeholt und den Leihwagen abgegeben.
    Danach nur noch Steuerberater wg. Customs Certificate, KTEO (Tüv), nochmal Steuerberater und dann Zulassungsstelle.
    Zumindest für uns haben sich Kosten & Lauferei definitiv gelohnt – selbst wenn man das „Risiko“ mit den deutschen Kennzeichen eingeht, so muss der Wagen dennoch alle 2 Jahre in Deutschland zum Tüv. Und auf die Fahrerei hätte ich überhaupt keine Lust.
    Und immer wieder Leihwagen zu buchen, macht auf Dauer auch keinen Spaß.
    Was aber wichtig ist in Sachen Kosten – die Euro-Norm, davon hängt die Umweltabgabe ab.
    Euro 6 = 0 €
    Euro 5 = 1.000 €
    Euro 4 = 3.000 €
    Euro 3 = nicht zulassungsfähig

    VG Axel

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