1.1 Krankenversicherungsschutz
und Beitragszahlung
Ihre Versicherung bei Ihrer Krankenkasse in
Deutschland bleibt bei Verlegung Ihres Wohnortes
in einen anderen Mitgliedstaat unter der Voraus-
setzung, dass Sie
- u. a. eine Rente der Deutschen Rentenversiche-
rung (DRV) oder
- eine Leistung der berufsständischen Versorgungs-
werke oder
- eine Pension aufgrund einer vorgehenden Tätig-
keit als Beamter erhalten
und
- im neuen Wohnstaat keinen eigenen Leistungs-
anspruch aus der dortigen Krankenversicherung
(z. B. aufgrund einer Beschäftigung oder eines
Rentenbezugs im Wohnstaat) haben,
bestehen. Sie werden im neuen Wohnstaat nicht
zusätzlich krankenversichert und zahlen weiterhin
die Krankenversicherungsbeiträge an die Kranken-
kasse in Deutschland. Beitragszahlungen im
neuen Wohnstaat fallen nicht an.
Dies gilt auch für eine Wohnortverlegung in einen
Staat mit nationalem Gesundheitsdienst für alle
Einwohner (vergleiche Tabelle im Vorwort).