Berlin argumentiert, Athen habe sämtliche Forderungen verwirkt
Die Bundesregierung lehnt solche Reparationszahlungen jedoch kategorisch ab. Sie argumentiert, mit dem sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag aus dem Jahr 1990 zwischen den USA, der Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien einerseits und der Bundesrepublik und der DDR andererseits.
Dieser Vertrag regele die Wiedervereinigung und die Souveränität Deutschlands und enthalte eine abschließende Bestimmung zu den Reparationen. Die Vertragspartner hätten dabei den Willen gehabt, weitere Zahlungen für die Zukunft auszuschließen.
Athen argumentiert, die Siegermächte und Deutschland hätten doch keinen Vertrag zu Lasten eines Dritten - nämlich Griechenlands - schließen können. Dem hält Deutschland die ebenfalls 1990 beschlossen Charta von Paris entgegen. Die hat Griechenland unterzeichnet. Darin heißt es, man nehme "mit großer Genugtuung Kenntnis" vom Zwei-plus-Vier-Vertrag.
Hätte Griechenland spätestens da Reparationsforderungen vorbringen müssen? Hat es also sinngemäß auf diese verzichtet? Darüber lässt sich ebenso streiten wie über die Behauptung Deutschlands, man habe im Rahmen der europäischen Einigung via Brüssel viel für Griechenland gezahlt. Daher könne Athen jetzt nicht mit alten Kriegsschulden daherkommen.
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