Zitat Zitat von tipptopp Beitrag anzeigen
§ 8 Abs. 1 definiert, dass die, die einen Schnelltest bei Dritten durchführen (z.B. Arbeitende eines Testzentrums, siehe §24 Satz 2), zur Meldung verpflichtet sind.
§ 11 Abs. 1 sagt aus, dass das Gesundheitsamt dem RKI übermitteln muss.
Stimmt. Aber wenn ich einen positiven Selbsttest habe, und zu keiner amtlichen Teststelle (bei Dritten) gehe und diesen zu bestätigen, dann gibt es halt in der Folge auch keinen PCR-Test zur Überprüfung und keinen Positivfall für die Statistik.
So geschieht es gerade überall in D.


Aber wir kommen hier weit weg vom Thema "Corona in Griechenland".

Ich vermute, dass der höhere Inzidenzen in den klassischen Ferienregionen wie Kreta und Kykladen schon auf die Reisezeit zurückzuführen sind.